Wipfeld
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Anschrift

Gemeinde Wipfeld
Marktplatz 1
97357 Wipfeld

 

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung:

Mo:

08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr

Di:

08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr

Mi:

kein Parteiverkehr

Do:

14:00 - 18:00 Uhr

Fr:

08:00 - 12:00 Uhr

E-Mail:
gemeinde@wipfeld.de

Verwaltungsgemeinschaft:
poststelle@vg-schwanfeld.de

Bayernportalleistung

Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein  Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").

Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.

  • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 26.08.2025

Geschäftszeiten VG Schwanfeld
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