Wipfeld
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Anschrift

Gemeinde Wipfeld
Marktplatz 1
97357 Wipfeld

 

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung:

Mo:

08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr

Di:

08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr

Mi:

kein Parteiverkehr

Do:

14:00 - 18:00 Uhr

Fr:

08:00 - 12:00 Uhr

E-Mail:
gemeinde@wipfeld.de

Verwaltungsgemeinschaft:
poststelle@vg-schwanfeld.de

Bayernportalleistung

Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.

Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Stand: 08.07.2026

Geschäftszeiten VG Schwanfeld
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