Förderfähige Maßnahmen: Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vorhandenen Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter; insbesondere Maßnahmen an Fassaden einschließlich Fenstern und Türen, Dächern einschließlich Dachaufbauten, Hoftoren und Hofeinfahrten, Einfriedungen und Treppen mit ortsbildprägendem Charakter Anlage und Neugestaltung von Vor- und Hofräumen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, wie z. B. durch regionaltypische Begrünung, Befestigung und Entsiegelung Umbau- und Anbaumaßnahmen, Ersatzbauten, Neubauten
| Mo: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr |
| Di: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr |
| Mi: | kein Parteiverkehr |
| Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
| Fr: | 08:00 - 12:00 Uhr |