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Innenentwicklung - Informationen zur kostenlosen Erstbauberatung und Förderung von Entsorgungsmaßnahmen im Altortbereich von Wipfeld


26.04.2018

Innenentwicklung -
Informationen zur kostenlosen Erstbauberatung und Förderung von Entsorgungsmaßnahmen im Altortbereich von Wipfeld


Im Rahmen der Innenortsentwicklung besteht die Möglichkeit für Bau- bzw. Umbauinteressierte eine kostenlose Beratung von ausgewählten Fachplanern zu erhalten.

Voraussetzung dafür ist die Lage des betreffenden Grundstücks innerhalb der Fördergebietsfestlegung gemäß der Markierung im abgedruckten Ortsplan.

Außerdem besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eine Förderung der Abrisskosten aus dem Innenentwicklungskonzept des Landkreises zu erhalten.

Das Innenentwicklungskonzept enthält vier Bausteine:

 

    Baustein 1: Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung

    Baustein 2: Anerkennung (Verleihung eines Gestaltungspreises)

    Baustein 3: Erstbauberatung

    Baustein 4: Bauabfall (Förderung von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen)

 

Sie können das ausführliche Innenentwicklungskonzept auf der Homepage der Gemeinde Wipfeld abrufen unter

 

www.wipfeld.de – „Menüpunkt Bürgerservice“ – „Innenentwicklung“

oder
http://www.innenentwicklung-schweinfurter-land.de/neu-innenentwicklungskonzept/

 

Den Antrag für die Erstbauberatung stellen Sie bei der Gemeinde Wipfeld. Dort wird gemäß den Förderrichtlinien die Förderfähigkeit überprüft. Wenn Ihr Antrag auf Beratung positiv bewertet wird, können Sie Ihren Beratungsarchitekten auswählen und einen Termin vereinbaren. Ein Beratungsgutschein hat einen Wert von bis zu 500 Euro (dies entspricht einem Beratungsumfang von bis zu 5 Stunden inkl. Innendienstarbeiten)

Die kostenlose Erstbauberatung wird von folgenden Büros angeboten:

  • Andreas Mitesser, Arnstein
  • Architektur + Energieplanung Silke Ringel, Poppenhausen
  • Architektur- + Ingenieurbüro Joachim Perleth, Schweinfurt
  • Architekturwerkstatt FREIRAUM Andreas Unser, Schweinfurt
  • a² Jürgen Unser Architekt, Schweinfurt
  • Architekt Bernd Ehrlitzer, Gochsheim
  • Brembs Architekten, Röthlein
  • Architekt Peter Kopperger, Bergrheinfeld
  • Schlicht Lamprecht Schröder Architekten, Schweinfurt

 

Von Seiten des Regionalmanagements Schweinfurter Land wird Ihnen im Fall der Bewilligung noch ein Beratungsgutschein zugestellt.

Damit kann Ihr Beratungsgespräch beginnen. Gegenstand der Bauberatungen kann sein:

 

  • Gebäudesanierungen
  • Baulücken und Nachverdichtungen (Anbau oder Neubau auf einem Grundstück)
  • Abriss, Um- oder Neubau oder Freiflächengestaltung

 

Nicht Gegenstand der Bauberatungen ist:

 

  • Kleinbaumaßnahmen (wie zum Beispiel der Ausbau einer Dachgaube, der Anbau eines Wintergartens)
  • Übliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

 

Das Beratungsgespräch findet zwischen Ihnen und der Beraterin bzw. dem Berater statt. Darüber hinaus ist es möglich, dass eine Vertreterin bzw. ein Vertreter Ihrer Gemeindeverwaltung und oder des Landratsamtes am Beratungstermin teilnehmen.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um eine Erstbauberatung handelt. In skizzenhafter Form werden hierbei Vorschläge für die Gestaltung und Umsetzung von Bauvorhaben im Ortskern erarbeitet. Diese können als Grundlage für die weitere Bauplanung genutzt werden. Das Beratungsgespräch dient in erster Linie der Ideenfindung. Das Beratungsgespräch beinhaltet keine HOAI-Leistungen.

 

Das beratende Büro erstellt eine umfassende Dokumentation zum Beratungsgespräch und stellt Ihnen diese in analoger bzw. digitaler Form zur Verfügung. Sie haben nun eine Hilfestellung für Ihr weiteres Bauvorhaben Im Ortskern.

 

Wenn Sie über den Landkreis eine Erstbauberatung erhalten haben und im Anschluss Abrissmaßnahmen mit der Baumaßnahme verbunden sind, besteht die Möglichkeit eine Förderung der Abriss- und Entsorgungskosten zu erhalten.
In Fällen in denen ein Erhalt der alten Bausubstanz nicht mehr möglich bzw. nicht mehr sinnvoll ist, können (Teil-)Abriss- und Entkernungskosten sowie damit verbundene Kosten für eine rechtmäßige Entsorgung gefördert werden. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 € bei einem Fördersatz von 20 % auf die förderfähigen Nettokosten. Dringende Voraussetzung ist die Inanspruchnahme einer qualifizierten Bauberatung. Die Fördermittelauszahlung erfolgt erst nach Maßnahmenabschluss entsprechend der Beratungsergebnisse.

Wenden Sie sich bei Interesse bitte zunächst an die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld. Sie erhalten dort auch die Unterlagen zur Antragsstellung auf Erstbauberatung (auch zum Download unter www.wipfeld.de unter dem vorgenannten Menüpunkt).

Darüber hinaus stehe ich Ihnen gerne auch persönlich zur Fragen der Innenentwicklung zur Verfügung.


Tobias Blesch, 1. Bürgermeister
 

Gemeinde Wipfeld

Marktplatz 1
97537 Wipfeld
Tel. 09384/364
buergermeister@wipfeld.de



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