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Antonia-Werr-Zentrum nun GmbH


23.01.2010

Im November waren „Mutter“ und „Tochter“ beim Notar. Die „Mutter“ ist die Kongregation der Dienerinnen der heiligen Kindheit Jesu, vertreten durch Generaloberin Schwester Veridiana Dürr, hundertprozentige „Tochter“ ist das Antonia-Werr-Zentrum St. Ludwig, vertreten durch Gesamtleiterin Schwester Agnella Kestler.

Anlass des Notarbesuchs: die „Mutter“ will die „Tochter“ ein Stück mehr in die Selbstständigkeit entlassen. Das musste schriftlich geregelt werden. Die „Tochter“ wird nicht nur rechtlich eigenständiger, sie bekommt auch einen neuen Namen. Gemäß der Satzung heißt sie in Zukunft: „Antonia-Werr-Zentrum GmbH, gemeinnützige heilpädagogisch-therapeutische Einrichtung für Mädchen und junge Frauen.“ Bei der Information der MitarbeiterInnen des Antonia-Werr-Zentrums (AWZ) über die Einführung der neuen Rechtsform bemühte Rechtsanwältin Manuela Schabrich das Bild von „Mutter“ und „Tochter“ für den Übergang des AWZ in die neue Rechtsform der GmbH. Zusammen mit der Diplom-Kauffrau und Wirtschaftsprüferin Ingrid Hemberger (Würzburg) hatte Schabrich den Prozess der Überführung des Antonia-Werr-Zentrums in die GmbH fachkundig begleitet. Mit der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) entlastet sich die Kongregation von der Verantwortung für das operative Geschäft des Antonia-Werr-Zentrum. Ab 1. Januar soll der Betrieb des Antonia-Werr-Zentrum mit den Abteilungen Erzieherische Hilfen, Ausbildung und Schule über die neue Rechtsform erfolgen.

Kongregation haftet nur noch begrenzt

Eigentlich sollte der Übergang in eine neue Rechtsform schon zum 1. Januar diesen Jahres vollzogen werden. Dazu hatten die delegierten Schwestern beim Sachkapitel für die deutschen Konvente folgenden Beschluss gefasst: „Mit der Gründung einer gemeinnützigen GmbH soll die Erfüllung des Auftrags unserer Gründerin Antonia Werr, die Sorge für Mädchen und Frauen in Not, für die Zukunft gesichert werden, unabhängig von der Zahl der dort tätigen Schwestern. Mit der Gründung einer GmbH haftet die Kongregation nur noch begrenzt mit ihrem Vermögen für diese heilpädagogische Einrichtung. Als Gesellschafterin behält die Kongregation die Letztverantwortung für die Einrichtung und kann so wesentliche Entscheidungen treffen.“ Die Gründung einer GmbH war Neuland für die Kongregation. In der Satzung – auch Gesellschaftsvertrag genannt – sind alle rechtlichen Angelegenheiten der Einrichtung geregelt.

Gesellschafterin und Geschäftsführerin
Die Organe der GmbH sind die Gesellschafterin, das heißt die Leitung der Kongregation, und die Geschäftsführerin. Für die Gesellschafterin zeichnet die Generaloberin. Als Geschäftsführerin ist die Gesamtleiterin Schwester Agnella Kestler bestellt. Der neuen Satzung vorangestellt ist die Präambel. In ihr gibt die Kongregation als Gesellschafterin der GmbH folgenden Auftrag: „Wir, die Oberzeller Franziskanerinnen, begleiten seit der Gründung unserer Gemeinschaft an Pfingsten 1855 Mädchen und junge Frauen und fördern ihre Integration in die Gesellschaft. Dieser Auftrag wird im Antonia-Werr-Zentrum St. Ludwig weitergeführt. In der Begleitung der Mädchen und Frauen orientieren sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Evangelium. Ihre pädagogische, therapeutische und pastorale Arbeit verstehen sie als Dienst in Wahrhaftigkeit und Liebe, Achtung und Wertschätzung, sowie Offenheit und Solidarität.“ Die Präambel enthält weitere Aussagen des Leitbildes der Oberzeller Einrichtungen: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich in Gesellschaft und Kirche für Würde und Rechte der Frauen und wirken aktiv an der Veränderung ungerechter Strukturen mit. Sie verstehen sich als Anwältinnen und Anwälte benachteiligter Mädchen und Frauen, unterstützen sie, ihr Leben selbst zu gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.“

GmbH unter dem Dach der Caritas
Auch die Sicherung der finanziellen und rechtlichen Grundlagen wird geregelt. So soll der kirchliche Auftrag der Gesellschafterin unter dem Dach des Caritasverbandes der Diözese Würzburg weitergeführt werden. Das heißt, dass die Regelungen der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes und damit auch die Zusatzversorgungskasse (ZVK) und die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) weiter bestehen.
Veröffentlicht: 28.12.2009     Quelle: Antonia-Werr-Zentrum



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