Beachten Sie bitte auch die Hinweise in den aktuellen Ausgaben des Amtsblatts sowie die Mitteilungen via Ortsrufanlage.
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Innenentwicklung - Informationen zur kostenlosen Erstbauberatung und Förderung von Entsorgungsmaßnahmen im Altortbereich von Wipfeld26.04.2018
Innenentwicklung -
Außerdem besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eine Förderung der Abrisskosten aus dem Innenentwicklungskonzept des Landkreises zu erhalten. Das Innenentwicklungskonzept enthält vier Bausteine:
Baustein 1: Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung Baustein 2: Anerkennung (Verleihung eines Gestaltungspreises) Baustein 3: Erstbauberatung Baustein 4: Bauabfall (Förderung von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen)
Sie können das ausführliche Innenentwicklungskonzept auf der Homepage der Gemeinde Wipfeld abrufen unter
www.wipfeld.de – „Menüpunkt Bürgerservice“ – „Innenentwicklung“
oder
Den Antrag für die Erstbauberatung stellen Sie bei der Gemeinde Wipfeld. Dort wird gemäß den Förderrichtlinien die Förderfähigkeit überprüft. Wenn Ihr Antrag auf Beratung positiv bewertet wird, können Sie Ihren Beratungsarchitekten auswählen und einen Termin vereinbaren. Ein Beratungsgutschein hat einen Wert von bis zu 500 Euro (dies entspricht einem Beratungsumfang von bis zu 5 Stunden inkl. Innendienstarbeiten)
Von Seiten des Regionalmanagements Schweinfurter Land wird Ihnen im Fall der Bewilligung noch ein Beratungsgutschein zugestellt. Damit kann Ihr Beratungsgespräch beginnen. Gegenstand der Bauberatungen kann sein:
Nicht Gegenstand der Bauberatungen ist:
Das Beratungsgespräch findet zwischen Ihnen und der Beraterin bzw. dem Berater statt. Darüber hinaus ist es möglich, dass eine Vertreterin bzw. ein Vertreter Ihrer Gemeindeverwaltung und oder des Landratsamtes am Beratungstermin teilnehmen.
Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um eine Erstbauberatung handelt. In skizzenhafter Form werden hierbei Vorschläge für die Gestaltung und Umsetzung von Bauvorhaben im Ortskern erarbeitet. Diese können als Grundlage für die weitere Bauplanung genutzt werden. Das Beratungsgespräch dient in erster Linie der Ideenfindung. Das Beratungsgespräch beinhaltet keine HOAI-Leistungen.
Das beratende Büro erstellt eine umfassende Dokumentation zum Beratungsgespräch und stellt Ihnen diese in analoger bzw. digitaler Form zur Verfügung. Sie haben nun eine Hilfestellung für Ihr weiteres Bauvorhaben Im Ortskern.
Wenn Sie über den Landkreis eine Erstbauberatung erhalten haben und im Anschluss Abrissmaßnahmen mit der Baumaßnahme verbunden sind, besteht die Möglichkeit eine Förderung der Abriss- und Entsorgungskosten zu erhalten.
Wenden Sie sich bei Interesse bitte zunächst an die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld. Sie erhalten dort auch die Unterlagen zur Antragsstellung auf Erstbauberatung (auch zum Download unter www.wipfeld.de unter dem vorgenannten Menüpunkt).
Gemeinde Wipfeld
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