Beachten Sie bitte auch die Hinweise in den aktuellen Ausgaben des Amtsblatts sowie die Mitteilungen via Ortsrufanlage.
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28.10.2021 | Meldung des Wasserzählerstandes |
Wasserzählerstand online melden im Zeitraum von 10.12.2021 bis 10.01.2022 in unserem Bürgerserviceportal möglich
Die Wasserablesung finden Sie in unserem Bürgerserviceportal und folgendem Link:
Für die Ablesung des Wasserzählerstandes werden Sie bis Mitte Dezember 2021 ein Schreiben mit Rückantwort erhalten. Als Abnehmer werden Sie gebeten, den Zählerstand selbst abzulesen und das ausgefüllte Formular bis zum 10.01.2022 an die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld zurück zu geben. Sollten sich auf Ihrem Grundstück mehrere (Haupt)Zähler oder Garten-, Zisternen- oder Brunnenzähler befinden, werden alle Zählerstände benötigt. Wo sich Zählerstand und Zählernummer auf Ihrer Wasseruhr befinden können Sie der Abbildung entnehmen. Der Zählerstand kann auch Online über Bürgerserviceportal oder Mithilfe QR Code gemeldet werden. Den QR Code finden Sie auf Ihrer Ablesekarte. Der Zählerstand ist Voraussetzung für die Abrechnung der Verbrauchsgebühren für das Jahr 2021 und die Festsetzung der Abschlagszahlungen für 2022. Liegt der Zählerstand nicht rechtzeitig vor, wird der Verbrauch anhand der Vorjahresverbräuche ermittelt (geschätzt). Absperrventile am Wasserzähler Die Absperrventile am Wasserzähler sollten in regelmäßigen Abständen auf- und zugedreht werden. Damit verhindert man das Festsetzen der Ventile. Diese müssen jederzeit abdrehbar sein, damit z.B. der Installateur für Reparaturarbeiten in der Hausleitung, die Gemeinde für den Zählerwechsel oder aber auch im Falle eines Rohrbruchs die Wasserversorgungsleitung abgedreht werden kann. Bitte melden Sie der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld eventuell vorhandene Schäden rundum ihren Gebäudehausanschluss und die Wasseruhr rechtzeitig über die Telefonnummer 09384 97300. Tipp: Ablesung der Wasseruhr zwischendurch Bei der jährlichen Wasserzählerablesung wird oftmals festgestellt, dass man "mehr" Wasser verbraucht hat. Die Ursache für einen möglichen "Mehrverbrauch" können Sie selbst frühzeitig erkennen, in dem Sie zum Beispiel den Zählerstand regelmäßig (wöchentlich/monatlich) ablesen und so Ihren individuellen Zählerstand und Verbrauch kontrollieren. Auch ein Wasserverlust in der Hausinstallation kann hierdurch frühzeitig festgestellt werden. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen! Tobias Blesch Erster Bürgermeister
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25.10.2021 | Landratsamt Schweinfurt - Erhebungsbeauftragte gesucht | Erhebungsbeauftragte gesucht Für die Durchführung des Zensus 2022 ist das Landratsamt Schweinfurt wieder auf die Mitarbeit engagierter Bürger/-innen angewiesen. Als Erhebungsbeauftragte/-r führen Sie kurze persönliche Interviews mit den Auskunftspflichtigen durch. Hierzu suchen Sie die Ihnen zugewiesenen Anschriften im Vorfeld auf und kündigen sich schriftlich bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Pro Interviewer/-in sind etwa 150 Auskunftspflichtige zu befragen, die Ihnen möglichst in Wohnortnähe zugeteilt werden. Die Befragungen können mit einem Tablet, einem Papierfragebogen oder telefonisch erfolgen. Vor Beginn Ihrer Tätigkeit erhalten Sie eine eintägige Schulung und werden auf Ihre Aufgaben vorbereitet. Die Tätigkeit erstreckt sich über etwa 12 Wochen und startet am 16.05.2022. Sie können sich – abgesehen von einigen wenigen Regelungen – Ihre Zeit frei einteilen. Ihr Engagement ist ehrenamtlich. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung, die sich aus Fahrtkosten, Hygienepauschale, Schulungspauschale und einem Festbetrag je befragter Person zusammensetzt. Welche Voraussetzungen sollten Sie erfüllen? – Zuverlässigkeit und Genauigkeit – Verschwiegenheit – Zeitliche Flexibilität und Mobilität – Sympathisches und freundliches Auftreten – Gute Deutschkenntnisse (weitere Sprachkenntnisse sind von Vorteil) – Volljährigkeit
Sollten Sie Interesse an der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/-r haben, können Sie sich unter www.landkreis-schweinfurt.de/zensus2022 bewerben. mehr... |
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03.08.2021 | Schifffahrten ab "Anleger Wipfeld 317" |
An den Dienstagen in den bayerischen Sommerferien ist die Undine in der Zeit von 10:00 bis 12:45 Uhr auf "Großer Schleusen-Rundfahrt" von Volkach nach Wipfeld und zurück. |
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03.08.2021 | Bauen im Ortskern: Weiterhin finanzielle Unterstützung im Landkreis Schweinfurt | Beratungsgutscheine und Förderung von Abriss- und Entsorgungskosten
Für Bauinteressierte in den Ortskernen stehen zwei finanzielle Hilfen im Landkreis Schweinfurt zur Verfügung: Eine kostenlose Erstbauberatung und die Förderung von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen. Beide Fördermöglichkeiten sind Bestandteil des landkreisweiten Innenentwicklungskonzepts, das in Summe die qualitative Weiterentwicklung der Altortbereiche unterstützt.
Beratungsgutscheine
Für die Bauberatung steht den Bauinteressierten eine Auswahl an Architekten und Planern zur Verfügung. Die Erstbauberatung dient in erster Linie der Ideenfindung. Es werden erste Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des Umfelds erarbeitet und Hilfestellungen bei Unklarheiten und schwierigen Fragen gegeben. Als Ergebnis erhalten die Bauinteressierten eine Beratungsdokumentation für ihre weitere Bauplanung. Ein Beratungsgutschein hat einen Wert von bis zu 500 Euro (dies entspricht einem Beratungsumfang von bis zu fünf Stunden inklusive Innendienstarbeiten) und kann in der jeweiligen Stadt-/ Markt-/ Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Das Projekt läuft nun endgültig zum 31. Dezember 2022 aus bzw. endet früher, insofern die Beratungsgutscheine vollständig ausgegeben worden sind. Aktuell sind noch ausreichend Gutscheine vorhanden, dennoch sollten Bauwillige und Interessierte in den Altortbereichen frühzeitig einen Beratungsgutschein in der für sie zuständigen Gemeinde beantragen. Eine Antragstellung für Beratungsgutscheine ist längstens bis zum 31. August 2022 möglich, die Einlösung der ausgegebenen Gutscheine und Durchführung der Beratungen inkl. Anfertigung der Beratungsprotokolle hat bis zum 31. Oktober 2022 zu erfolgen.
Förderung von Abriss- und Entsorgungskosten Im Rahmen der Förderung können (Teil-)Abriss- und Entkernungskosten sowie damit verbundene Kosten für eine rechtmäßige Entsorgung gefördert werden. Förderfähig sind neben Kosten für die Entsorgung des Bauschutts oder die Beauftragung einer Fachfirma beispielsweise auch Kosten für das Ausleihen notwendiger Werkzeuge und Maschinen. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 20 Prozent auf die förderfähigen Nettokosten. Maßgebende Voraussetzung ist die Inanspruchnahme einer qualifizierten Bauberatung.
Die Fördermittelauszahlung erfolgt erst nach Maßnahmenabschluss entsprechend der Beratungsergebnisse und deren Umsetzung. Die Landkreisförderung ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Auch hier erfolgt die Antragstellung über die jeweilige Stadt-/ Markt-/ Gemeindeverwaltung. Die Abriss- und Entsorgungsförderung wird vollständig durch den Landkreis Schweinfurt finanziert, die Antragstellung endet am 31. Dezember 2022, sodass die beiden Förderprogramme nun zeitlich aufeinander abgestimmt enden können.
Wichtig: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, das heißt, der Beginn mit den Bauarbeiten bzw. die Auftragsvergabe vor der Bewilligung durch das Landratsamt Schweinfurt, ist förderschädlich. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme bei geplanten Bauvorhaben im Ortskern mit der kommunalen Verwaltung oder dem Regionalmanagement im Landratsamt Schweinfurt wird daher angeraten.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts vor Ort oder das Regionalmanagement Schweinfurter Land telefonisch 09721/55-636 oder per E-Mail an innenentwicklung@lrasw.de zur Verfügung. Ausführliche sowie weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auch unter www.landkreis-schweinfurt.de/innenentwicklung.
Zur Information: Das Innenentwicklungskonzept des Landkreises Schweinfurt läuft seit November 2017. Seitdem wurden 295 Bauberatungsgutscheinen und 137 Förderungen von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen zugestimmt. Des Weiteren hat der Landkreis diverse Infomaterialen zu diesem Thema veröffentlicht, eine Wanderausstellung konzipiert und im Oktober 2018 erstmalig einen Gestaltungspreis vergeben. Der nächste Wettbewerb hierzu wird 2022 durchgeführt. Der Landkreis Schweinfurt selbst wurde im Oktober 2018 für sein Konzept mit dem Deutschen Lokalen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet.
Darüber hinaus wurde 2020 das Handbuch "Gutes Bauen im Landkreis Schweinfurt - Altes schätzen und Neues schaffen" veröffentlicht. Informationen zum Baukulturhandbuch sowie eine Download-Version finden Interessierte unter www.landkreis-schweinfurt.de/baukultur.
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03.08.2021 | ILEK Mainschleife: Einladung zum Bürger-Online-Dialog |
Ein neues Strategiekonzept für die Region Mainschleife entsteht!
Die sieben Kommunen Markt Eisenheim, Kolitzheim, Nordheim am Main, Schwanfeld, Sommerach, Volkach und Wipfeld wollen künftig als neue „ILE-Region“ zusammenarbeiten und haben ein Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) in Auftrag gegeben. In wichtigen Aufgabenfeldern der Region werden Ziele, Leitlinien und konkrete Maßnahmen für die Zukunft der Region ausgearbeitet. Diese stellen eine Art Fahrplan für die kommenden Jahre dar. Unterstützt werden die Regionen bei der Erarbeitung vom Beratungsbüro neuland+ und Allianzmanagerin Carina Hein. Dies geschieht gemeinsam mit Fachleuten, Verwaltung und Bürgerschaft. In den letzten Monaten wurden die Kerninhalte des ILEKs als Entwurf erarbeitet. Sie betreffen die Themenfelder „Orts- und Innenentwicklung“, „Landwirtschaft, Landschaft und Biodiversität“, „Wirtschaft, Gewerbeentwicklung und Energie“, „Mobilität und Altersversorgung“, „Soziales und kulturelles Leben“, „Freizeit und Erholung“ sowie die Querschnittsthemen „Zusammenarbeit in kommunalen Angelegenheiten“ und „Digitali-sierung“. Allgemeine Infos zum Prozess sind unter http://ilek-mainschleife.de/ zu finden.
Bringen Sie sich mit Ihren Vorschlägen ein!
Bevor der Katalog von Zielen und Maßnahmen fertiggestellt wird, soll er mit Bürger*innen diskutiert u. durch ihre Ideen bereichert werden. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister laden zu vier Bürger-Online-Dialogen mit jeweils zwei der vier Schwerpunkt-Handlungsfelder ein (um möglichst viele Menschen zu erreichen, gibt es jeweils einen Alternativtermin). In diesen werden den TeilnehmerInnen die jeweiligen Ziele und Maßnahmen vorgestellt. In der anschließenden Diskussion können Ideen eingebracht werden. Ergeben sich aus dem Dialog neue Denkansätze, Ziele oder Maßnahmen, werden diese in den Entwurf des ILEK eingearbeitet. Moderiert werden die Bürger-Online-Dialoge von Hannes Bürckmann und Melanie Darger vom beauftragten Büro neuland+.
Teilnahme: Per PC, Laptop, Tablet oder auch einfach das Smartphone bei bestehender Internet- oder WLAN-Verbindung durch Aufrufen eines Zugangslinks. Dieser wird rechtzeitig einige Tage vor den Terminen per Mail an die TeilnehmerInnen versandt.
Die Anmeldung zum Bürger-Online-Dialog erfolgt per Mail an darger@neulandplus.de unter Angabe des Wunschtermins (auch für mehrere Termine möglich).
Herr Hannes Bürckmann und Frau Melanie Darger stehen Ihnen jeweils eine Stunde vor Beginn jedes Bürger-Dialogs für Tests bzw. Einwahlfragen zur Verfügung: buerckmann@neulandplus.de, Tel. 0172/7126597 oder darger@neulandplus.de, Tel. 0172/2098695
Was ist eigentlich „ILE“?
Mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung (kurz: ILE) unterstützen und begleiten die Ämter für Ländliche Entwicklung Kommunen im ländlichen Raum, die sich freiwillig zusammenschließen, um gemeinsam eine zukunftsorientierte und lebenswerte Region zu gestalten. Nach dem Motto “gemeinsam sind wir stärker!” schließen sich immer mehr Gemeinden freiwillig in einer ILE-Region zusammen, um eine attraktive Region zu gestalten.
Die Ziele und Projekte, die die ILE-Regionen in den kommenden Jahren umsetzen wollen, sind in einem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) zu definieren. Unterstützt werden sie bei deren Umsetzung von einem Allianzmanagement (auch Umsetzungs-begleitung genannt) sowie dem Amt für Ländliche Entwicklung. mehr... |
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02.08.2021 | Literaturhaus: VVK-Start |
Lesung - Main-Schreib-Kreis: HobbySuchtLeidenschaft Der Main-Schreib-Kreis ist eine Gruppe von schreibbegeisterten Frauen, die ihre Texte zum diesjährigen Fokusthema in einer Lesung präsentieren. Nach "Grünzeuch" im Jahr 2020 dreht sich 2021 alles um "HobbySuchtLeidenschaft".
Einlass ab 19.00 Uhr, Beginn 19.30 Uhr
Eintritt: 5 €, VVK bei Brigitte Diemer unter 09384 8128. Die Anmeldung ist erforderlich.
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21.07.2021 | Vollsperrung der Kreisstraße Richtung Dächheim am 22.07. von 8 bis 15 Uhr |
Landkreis Schweinfurt: Verkehrsbehinderungen wegen Baumfällarbeiten |
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26.04.2021 | Anmeldung zur Musikschule – Angebote für Jung und Alt, von 2 bis 99 Jahren | Ab Montag, 26.04.21 läuft die Anmeldezeit für die Musikschule zum nächsten Schuljahr. Rund 3.200 Kinder und Jugendliche lernen zurzeit an der Musikschule ein Instrument aus dem umfangreichen Angebot oder spielen in Ensembles, Spielkreisen, Folkloregruppen und in Orchestern oder singen in Chorklassen, Kinder- und Jugendchor mit. Das Angebot beginnt mit den Eltern-/Kindgruppen für Kinder ab 2 Jahren und steht dann vorrangig Kindern und Jugendlichen im Rahmen der verfügbaren Plätze bis zur Ende der Berufsausbildung offen. Auch Erwachsene können sich zum Instrumentalunterricht anmelden oder sich Ensembles anschließen. Corona – Sonderregelungen: Die Musikschule Schweinfurt hat inzwischen ein funktionierendes System auch bei corona-bedingter Untersagung des Präsenzunterrichts eingeführt. So kann der Instrumentalunterricht kurzfristig auf digitale Unterrichtsformen umgestellt werden. Im Elementarbereich ist dies naturgemäß schwieriger. Zum Beginn des neuen Schuljahres werden die Lehrkräfte des Elementarbereichs mit den Eltern festlegen, ob ein digitales Ersatzangebot möglich ist oder ob eine Betreuung durch Versenden von Unterrichtsmaterialien, Filmen o. a. stattfindet.
Hinweis zu den Gebühren: Bei zeitlich voll umfänglichem Digitalunterricht fallen die Gebühren natürlich weiterhin an. Bei durchgehender ersatzweiser Betreuung im Elementarbereich werden die Gebühren auf 50% ermäßigt. Der Ensembleunterricht kann i. d. R. online nicht sinnvoll gehalten werden und wird daher in diesen Fällen ausgesetzt und es werden dafür keine Gebühren erhoben. Wir hoffen natürlich, dass das Schuljahr 2021/22 wieder weitgehend normal verlaufen wird. Gerade in diesen Zeiten hat sich Musizieren als besonders wichtig erwiesen. Das Musikschulsekretariat steht Ihnen telefonisch für Auskünfte zur Verfügung. Je nach Inzidenzeinstufung können Schnupperstunden in den jeweiligen Fächern in Präsenzform oder auch online mit den Fachlehrern vereinbart werden. Auf dem Youtube-Kanal der Musiskchule erläutern unserer Lehrkräfte ihr Instrument. Über die Homepage www.musikschule-schweinfurt.de ist die Anmeldung sicher und bequem auch von daheim aus möglich. Aus technischen Gründen bitte keine Anmeldung mit einem Smartphone ausfüllen. Die Altschüler der Musikschule bekommen die Unterlagen für ihre Weitermeldung von ihrem jeweiligen Instrumentallehrer und geben sie nur diesem zurück. Unterrichtsorte in der Stadt Schweinfurt und fast allen Gemeinden im Landkreis! 1) Elementarbereich Die Musikmäuse - Kurse für Zwei- bis Dreijährige und Drei- bis Vierjährige - Mit einem Elternteil - 45 Minuten wöchentlich - Dauer: ein halbes Jahr von September – Februar bzw. März – August (Verlängerung möglich)
Der Musikschulgarten - Kurse für Vier- bis Fünfjährige - Ohne Elternteil in einer Kindergruppe - 75 Minuten wöchentlich - Dauer: ein Schuljahr
Die Musikalische Früherziehung (MFE) - Für Kinder im letzten Kindergartenjahr - Bereitet konkret auf den Instrumentalunterricht vor - 75 Minuten wöchentlich - Dauer: ein Schuljahr Die Zeiten der Kurse im Elementarbereich des laufenden Schuljahres finden Sie auf der Homepage der Musikschule. Grundsätzlich sind in Absprache zwischen Lehrer und Eltern auch andere Zeiten möglich.
Frühinstrumentaler Beginn in den Fächern Klavier, Blockflöte, Gitarre, Violine, Akkordeon. Hier erfolgt individuelle Zulassung durch die Schulleitung.
Perkussionsgruppe: Rhythmische Grundausbildung mit Schlaginstrumenten
2) Instrumentalunterricht: - Violine – Viola – Violoncello – Kontrabass - Blockflöte – Querflöte – Oboe – Klarinette – Saxophon – Fagott - Waldhorn – Trompete – Tenorhorn – Bariton – Posaune –Tuba - Gitarre – Mandoline – Harfe - Schlagzeug - Akkordeon, Steirische Harmonika - Klavier, Kirchenorgel - E-Gitarre und E-Bass für ältere Schüler (frühestens ab der 5.Klasse) - Neu: Veeh-Harfe für Kinder und Erwachsene
Leihinstrumente stehen für Anfänger zur Verfügung, hier entscheidet der Eingang des Antrags auf ein Leihinstrument.
3) Gesang: Der Gesangsfachbereich hat folgende Angebote: - Spatzenchor (Kinder im Vorschulalter) - Kinderchor fü Grundschulkinder - Jugend- und Projektchor - Klassischer Gesangsunterricht - Pop-Gesang / Vocal Coaching/ Funktionales Stimmtraining
4) Ergänzungs- und Ensemblefächer: Verschiedene Ensembles: - Orchester - Big Band - Zupforchester in Schweinfurt und Gerolzhofen - Folklore - Rock-, Pop- und Jazzbands - Akkordeonorchester - Möglichkeiten zum Zusammenspiel in fast allen Instrumenten für fortgeschrittene Schüler
- Als Ergänzungsfächer werden Musiktheorie/Gehörbildung und Jazzkurs angeboten.
Gerne steht das Sekretariat der Musikschule unter den Telefonnummern (0 97 21) 51-599, 51-6912 oder 51-698 für Auskünfte und Informationen zur Verfügung. Homepage: www.musikschule-schweinfurt.de E-mail: musikschule@schweinfurt.de
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19.04.2021 | Unterbrechung der Trinkwasserversorgung am Mittwoch 21.04.2021 |
WIPFELD - Im gesamten Ortsbereich Wipfeld (außer Kloster St. Ludwig) kommt es am Mittwoch, 21.04.2021 in der Zeit von 8:30 bis 15:00 Uhr zu einer Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Wie die Fernwasserversorgung Franken (FWF) der Gemeinde heute mitgeteilt hat machen dies dringende Reparaturarbeiten auf der Zuleitungsstrecke im Bereich Dipbach (Landkreis Würzburg) erforderlich.
Die Gemeinde empfiehlt, sich für den genannten Zeitraum eine ausreichende Menge an Trinkwasser vorzuhalten. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis für die unaufschiebbare Maßnahme. Für Rückfragen ist das Wipfelder Rathaus unter Tel. 09384 364 erreichbar.
Tobias Blesch
Erster Bürgermeister mehr... |
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07.04.2021 | Vollsperrung Wipfeld - Obereisenheim (SW 22) Obereisenheimer Straße |
Die Vollsperrung dauert vom 08.04.2021 bis 23.04.2021. Grund der Sperrung sind Bauarbeiten. Die ausgeschilderte Umleitungsstrecke verläuft über Schwanfeld. mehr... |
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30.03.2021 | Osterfeiertage 2021: Informationen für Stadt und Landkreis Schweinfurt | Unter anderem geänderte Öffnungszeiten der Corona-Testzentren
Schweinfurt Stadt und Landkreis. Auch über die Osterfeiertage 2021 und darüber hinaus gelten vorerst weiterhin die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Danach dürfen sich in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 ein Haushalt sowie ein weiterer Haushalt, jedoch maximal 5 Personen treffen. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sind die Kontakte auf Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich eine weitere Person beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt.
+ + + Corona: Testangebot für Stadt und Landkreis Schweinfurt + + + Um sich und die eigenen Familienmitglieder bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, kann ein Coronatest vor den Osterfeiertagen für Sicherheit sorgen: Personen, die sich – etwa, weil sie vorher aufgrund ihrer beruflichen oder privaten Situation viele Kontakte hatten – vor dem Besuch des engsten Familienkreises testen lassen und so sicherstellen wollen, dass sie nur bei negativem Testergebnis an dem geplanten Familientreffen teilnehmen, reduzieren zusätzlich die Ansteckungsgefahr für sich und ihre Angehörigen. Über die Osterfeiertage ergeben sich für das Testzentrum in Schweinfurt sowie für die Zweigstelle in Gerolzhofen folgende geänderte Öffnungszeiten: Das Testzentrum in Schweinfurt hat am 1. April, Gründonnerstag, und zusätzlich am 3. April, Karsamstag, zwischen 10 und 17 Uhr geöffnet. Die Zweigstelle in Gerolzhofen hat über die Osterfeiertage am 3. April, Karsamstag, zwischen 11 Uhr und 17 Uhr geöffnet. Das Testzentrum sowie die Zweigstelle haben ab Dienstag, 6. April, bzw. Mittwoch, 7. April, wieder wie gewohnt geöffnet. Weitere Informationen hierzu finden Sie über die Website des BRK Schweinfurt. Hinweis: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Website des BRK Schweinfurt über die noch freien Zeitfenster für einen Termin in den jeweiligen Testzentren. Sie können ebenso einen Termin über die Hotline 09721 - 94 904 74 (Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr) vereinbaren. Planen Sie ein, dass es zu einem erhöhten Terminaufkommen um die Osterfeiertage kommen könnte.
Standorte der Testzentren Testzentrum Schweinfurt, Kasernenweg 1, 97421 Schweinfurt Die kostenlose PCR-Testung im Testzentrum Schweinfurt findet in den vorhandenen Räumlichkeiten statt. Finden Sie sich bitte genau zum Zeitpunkt Ihrer gebuchten Terminzeit dort ein und stellen sich unter Beachtung der allgemein bekannten AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen) in der Schlange an. Zweigstelle Gerolzhofen, Berliner Str./Volksfestplatz, 97447 Gerolzhofen Die kostenlose PCR-Testung in Gerolzhofen findet in Form einer Drive-In-Station statt. Fahren Sie mit Ihrem PKW zum ausgeschilderten Testbereich. Stellen Sie sich mit Ihrem Fahrzeug in der Schlange an. Sollten Sie kein Fahrzeug zur Verfügung haben, so stellen Sie sich dennoch in der Schlange der Fahrzeuge mit an. Tragen Sie hierzu bitte immer einen Mund-Nasen-Bedeckung.
Wichtiger Hinweis für symptomatische Personen: Personen die Symptome haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen, dürfen NICHT an den Testzentren und auch nicht bei Apotheken u.a. genannten Einrichtungen getestet werden. Für Symptomatische ist die Hausärztin oder der Hausarzt zuständig.
+ + + Erweitertes Testangebot für Stadt und Landkreis Schweinfurt + + + In Bayern stehen Bürgerinnen und Bürgern neben den PCR-Tests in den kommunalen Testzentren außerdem PCR- und Antigenschnelltests bei teilnehmenden Vertragsärztinnen und -ärzten, Antigenschnelltests in Apotheken und weiteren Einrichtungen sowie die im Einzelhandel erhältlichen Corona-Selbsttests zur Verfügung. Über die Website des Landratsamt Schweinfurt sowie über die Website der Stadt Schweinfurt finden Sie eine Übersicht der Einrichtungen in Stadt und Landkreis Schweinfurt, die kostenlose Antigenschnelltests anbieten. Die DLRG Schonungen bietet Bürgerinnen und Bürgern aus Stadt und Landkreis Schweinfurt ohne Erkältungssymptome zu den regulären Testmöglichkeiten zusätzlich am 2. April, Karfreitag, von 16 bis 19 Uhr sowie am 4. April, Ostersonntag, 9 bis 12 Uhr, kostenlose Covid-19-Schnelltests an. Weitere Informationen finden Sie hierzu über die Website der DLRG Schonungen. mehr... |
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04.03.2021 | Erster landesweiter Probealarm am Donnerstag, 25.03.2021 | Am Donnerstag, 25.03.2021 ab 11.00 Uhr ist der erste landesweite Probealarm im Jahr 2021. Er hat den Zweck eventuell vorhandene Mängel an den Sirenen oder dem Alarmgeber zu erkennen und zu beheben. Außerdem soll der Bevölkerung vermittelt werden, dass der Heulton von einer Minute Dauer bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit darauf aufmerksam macht, die Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. mehr... |
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24.02.2021 | Stellenausschreibung Mitarbeiter/in Gemeindebauhof | Die Gemeinde Wipfeld sucht eine/n Mitarbeiter/in für den Gemeindebauhof (m/w/d)
Aufgabengebiet: Ausführung aller im Bauhof anfallenden handwerklichen Arbeiten, schwerpunktmäßig Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an allen öffentlichen Gebäuden, Ver- und Entsorgungsnetzen, Gewässern, Wegen, Straßen, Grünanlagen und Plätzen.
Eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung in einem der folgenden Bereiche: Sanitär- und Heizungstechnik, Hoch- oder Tiefbau, Landschaftspflege/Gartenbau, Elektrik oder vergleichbares Berufsbild mit mehrjähriger praktischer Berufserfahrung, idealerweise auch bereits im kommunalen Bereich.
Handwerkliches Geschick auch in anderen Aufgabenfeldern und die Fähigkeiten zum Führen von Arbeitsgeräten. Bereitschaft zur Übernahme von Führungsverantwortung und Übernahme der Bauhofleitung.
Einsatzbereitschaft auch über die Regelarbeitszeit hinaus (z.B. Winterdienst, Wochenende), Belastbarkeit, hohe Eigenverantwortlichkeit, wirtschaftliches Denken und Handeln, Teamfähigkeit.
Bereitschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Wipfeld aktiven Feuerwehrdienst zu leisten ist wünschenswert.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Vergütung nach dem TVöD sowie Zusatzversorgung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte schriftlich bis spätestens 29. März 2021 mit aussagekräftigen Unterlagen.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte an:
Gemeinde Wipfeld, Marktplatz 1, 97537 Wipfeld
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Erster Bürgermeister Tobias Blesch, Telefon 09384 364
Mit Zusendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens zu. Sofern Sie Ihre Unterlagen nicht abholen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens datenschutzgerecht vernichtet bzw. gelöscht. Reisekosten anlässlich eines möglichen Vorstellungsgespräches können nicht übernommen werden mehr... |
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28.01.2021 | Hinweis auf fällige Abgaben zum 15.02.2021 | Die Gemeinde weist darauf hin, dass am 15.02.2021 die 1. Rate Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig wird. Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen um zuverlässige Beachtung des Termins. Um Ihnen die Überwachung der Fälligkeitstermine zu ersparen, empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld (Tel. 9730-50). mehr... |
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20.01.2021 | FFP2-Masken für pflegende Angehörige | Pflegenden Angehörigen sollen FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden. Damit reagiert die bayerische Staatsregierung auf die besondere Schutzwürdigkeit der Pflegebedürftigen, die zu Hause von ihren Angehörigen betreut werden. Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat angekündigt, eine Million FFP2-Schutzmasken an die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern auszuliefern.
Die Auslieferung der Masken findet derzeit mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks statt. Die Verteilung der Masken an die jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte basiert auf deren Einwohnerzahlen. Sobald die Masken beim Landratsamt Schweinfurt eingetroffen sind, werden sie vom Kreisbauhof an die entsprechenden Gemeinden im Landkreis verteilt. Die Gemeinden werden voraussichtlich ab Montag, 25. Januar 2021, mit der Aushändigung der Masken beginnen können. Die Auslieferung erfolgt auf dem Postweg.
Nachweis erforderlich:
Bitte lassen Sie uns den Nachweis entweder per E-Mail: mehr... |
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07.01.2021 | Stellenausschreibung VGem Schwanfeld: Leitung für das Hauptamt (m/w/d), unbefristet in Voll- oder Teilzeit | Die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld im Landkreis Schweinfurt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Dipl. Verwaltungswirt/-in (FH) / Verwaltungsfachwirt/-in (BL II) Aufgabengebiet:
Wir bieten:
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 05.02.2021 an die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Personalabteilung, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, oder per E-Mail an personalabteilung@vg-schwanfeld.de. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Gemeinschaftsvorsitzenden Tobias Blesch unter Tel: 09384/364 oder buergermeister@wipfeld.de. Schwerbehinderte Menschen (w/m/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung vorrangig berücksichtigt. Mit Zusendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens zu. Sofern Sie Ihre Unterlagen nicht abholen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens datenschutzgerecht vernichtet bzw. gelöscht. Reisekosten anlässlich eines möglichen Vorstellungsgespräches können nicht übernommen werden. mehr... |
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30.12.2020 | Regionalbudget 2021 | Wie im vergangenen Jahr können auch 2021 für das Regionalbudget der ILE Main-Steigerwald zur Förderung von Kleinprojekten aus der Gemeinde Wipfeld wieder Förderanträge gestellt werden.
Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.
Der offizielle Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets erfolgt im Laufe des Januars.
Zur Förderung kommen Kleinprojekte in Frage, die unter Berücksichtigung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Fördergegenstand
Zuwendungs- und Antragsberechtigte
Art und Umfang der Förderung
Antrags- und Auswahlverfahren
Projektauswahlkriterien
Weiterführende Informationen zum Regionalbudget gibt auch es unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser www.region-main-steigerwald.de
Gefördert wurden 2020 folgende Projekte:
Zur Besprechung konkreter Projektideen aus Wipfeld stehe ich jederzeit gerne beratend zur Verfügung. Auskünfte zum Antrags- und Auswahlverfahren erhalten Sie von unserer Allianzmanagerin Carina Hein, Tel. 09382/316381.
Tobias Blesch Erster Bürgermeister mehr... |
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16.12.2020 | Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen |
Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld ab sofort bis auf weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen
Gemäß der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages ist die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld ab sofort bis auf weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen, um das Corona-Virus so gut wie möglich einzudämmen. Die wichtigste Maßnahme in Zeiten von konstant hohen Fallzahlen ist die Vermeidung von sozialen Kontakten. Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Schwanfeld und Wipfeld besteht natürlich weiter die Möglichkeit, sich unter Tel.: (09384) 97300 oder per E-Mail: poststelle@vg-schwanfeld.de mit Anliegen an die Verwaltung zu wenden. Ist eine persönliche Vorsprache unverzichtbar, so kann dies in dringenden und unaufschiebbaren Fällen nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. |
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15.12.2020 | Fährbetrieb Wipfeld über Weihnachten / Neujahr 2020/2021 |
Donnerstag, Heiligabend, 24.12.: von 6 bis 15 Uhr
Freitag, 1. Weihnachtsfeiertag, 25.12.: kein Fährbetrieb
Samstag, 2. Weihnachtsfeiertag, 26.12.: kein Fährbetrieb
Sonntag, 27.12.: kein Fährbetrieb
Mo., 28. bis Mi., 30.12.: regulärer Fährbetrieb
Donnerstag, Silvester, 31.12.: von 6 bis 15 Uhr
Freitag, Neujahr, 1.1.2021: kein Fährbetrieb
Ab 02.01.2021 wird wieder der reguläre Fährbetrieb.
Tobias Blesch
Erster Bürgermeister mehr... |
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10.12.2020 | Neue Fährgebühren ab 1.1.2021 |
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26.11.2020 | Neuer Standort für den Defibrillator in der Raiffeisenbank-Filiale Wipfeld |
Seit kurzem ist der AED (=automatisierter externer Defibrillator) im Eingangsbereich der Filiale der Raiffeisenbank Volkacher Mainschleife - Wiesentheid eG am Follinaplatz 1 in Wipfeld installiert. Der Defibrillator ist für ungeschulte Anwender geeignet. Er führt den Anwender sicher und zuverlässig Schritt für Schritt durch den Prozess der Wiederbelebung bei Herzstillstand.
Schulungsvideo online: wipfeld.de/defi.html
Ende Juli hatte die Sparkasse Schweinfurt-Haßberge die sofortige Schließung der Filiale Wipfeld angekündigt und zum 30.09.2020 auch den SB-Bereich (Geldautomat und Kontoauszugsdrucker) am Marktplatz geschlossen. Der überraschende komplette Rückzug der Sparkasse aus Wipfeld hat zur Folge, dass ein neuer Standort für den Anfang 2020 beschafften AED gefunden werden musste. Die Sparkasse hatte für die Anschaffung dankenswerterweise 1.500 € beigesteuert.
Herzlichen Dank der Raiffeisenbank Volkacher Mainschleife - Wiesentheid eG für die Bereitschaft einen Platz im Eingangsbereich in der nun einzigen Wipfelder Bankfiliale zur Verfügung zu stellen. Damit bleibt der AED weiterhin 24 Stunden am Tag öffentlich zugänglich, damit in Notfällen lebensrettende Hilfe vor Ort geleistet werden kann.
Tobias Blesch
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19.10.2020 | Coronavirus: Landratsamt Schweinfurt erlässt neue Allgemeinverfügung |
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30.04.2020 | Finaler Faltplan - Mainschleifen-Express 2020 / Mainschleifen-Shuttle 2020 | Finaler Faltplan - Mainschleifen-Express 2020 / Mainschleifen-Shuttle 2020 mehr... |
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06.04.2020 | Projektaufruf Regionalbudget Region MainSteigerwald | Regionalbudget Region MainSteigerwaldFörderanfragen ab sofort möglichAb 2020 verfügt die ILE-Region MainSteigerwald erstmals über ein sogenanntes „Regionalbudget“ zur Förderung von Kleinprojekte in Höhe von 100.000 €. Damit können im Jahr 2020 Kleinprojekte in den Mitgliedskommunen Dingolshausen, Donnersdorf, Frankenwinheim, Gerolzhofen, Kolitzheim, Lülsfeld, Michelau im Steigerwald, Markt Oberschwarzach, Schwanfeld, Sulzheim und Wipfeld gefördert werden. Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden. Der ILE-Zusammenschluss Region MainSteigerwald ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf. Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Voraussetzungen
Fördergegenstand: Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2020 vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte:a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, b) natürliche Personen und Personengesellschaften. Kleinprojekte aus dem Gebiet des Marktes Eisenheim können nur aus dem Regionalbudget der Interkommunalen Allianz Würzburger Norden e.V: gefördert werden.
Art und Umfang der Förderung Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Antrags- und Auswahlverfahren
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Interkommunalen Allianz Region MainSteigerwald und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts
ProjektauswahlkriterienMindestanforderung zur Aufnahme in das Entscheidungsgremium Die Antragsunterlagen liegen vollständig vor Das Projekt liegt in der Region MainSteigerwald Die Projektkosten liegen zwischen 500 und 20.000 Euro netto und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist plausibel dargestellt Das Projekt ist noch nicht begonnen Das Projekt kann innerhalb des Bewilligungsjahres umgesetzt und abgerechnet werden. (30.September) Das Projekt lässt sich einer Maßnahme Nr. 04, 05, 08, 09 des Förderbereichs 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ der Gemeinschaftaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zuordnen Das Projekt lässt sich eines der Entwicklungsziele/Handlungsfelder des ILEKs zuordnen Eine Abstimmung (telefonisch) mit dem Allianzmanagement wird empfohlen Das Projekt ist nicht diskriminierend
Das Projektvorhaben ist vom Projektträger mit der jeweiligen Gemeinde abzustimmen
Auswahlkriterien im Rahmen des Regionalbudgets mit Punktebewertung von 0 bis 3
Termine und Ansprechpartner
Anfragen auf Förderung sind mit dem Antragsformular in Papierform an die verantwortliche Stelle zu richten:
Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen
und per E-mail an folgende Adresse zu senden:
Als Ansprechpartner stehen zur Verfügung: Allianzmanagerin Frau Carina Hein, 09382 / 316381 und Herr Bürgermeister Thorsten Wozniak
Antragsformulare:
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen unter www.region-main-steigerwald.de in der Rubrik Downloads zur Verfügung. mehr... |
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17.03.2020 | Verwaltungsgemeinschaft schließt ab sofort für den Parteiverkehr | Verwaltungsgemeinschaft schließt ab sofort für den Parteiverkehr Fragebogen Risikoabschätzung Corona-Virus mehr... |