Ablesen der Wasserzähler
28.11.2012
Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt in der Zeit vom 27.12.2012 bis 08.01.2013. Die Gemeinde bittet, dem Gemeindebediensteten den Zutritt zu den Wasserzählern zu ermöglichen. Sollten Sie während dieser Zeit abwesend sein, bitten wir Sie den Zählerstand selbst abzulesen und unter Tel.-Nr. 9730-40, per Fax 9730-45 oder an folgende E-Mail-Adresse marliese.hofmann@vg-schwanfeld.de mitzuteilen. Sollte der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht werden, wird der Wasserverbrauch durch die Gemeinde geschätzt. Hinweis: Sicherung der Wasserzähler vor Frostschäden und sonstigen Beschädigungen Die Gemeinde Wipfeld erinnert die Anschlussnehmer an ihre Pflicht, die Wasserzähler vor Beschädigung zu schützen. Grundstückseigentümer, die Roh- bzw. Neubauten errichtet haben, werden besonders an die Gefahr des Auffrierens der Wasserzähler erinnert.
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